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Einlassung von Herrn Dr. Matthias Rath im Rahmen der Gerichtsverhandlung am 21. September 2006 beim Amtsgericht Hamburg

Am Donnerstag, den 21. September 2006 fand beim Amtsgericht Hamburg eine Verhandlung statt, deren Gegenstand der Einspruch von Dr. Rath gegen eine Klage der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen bestimmter gesundheitsbezogener Aussagen von Dr. Rath im Internet und in Stadtteilzeitungen war.

Nach zwei Verhandlungstagen stellte das Amtsgericht Hamburg das Verfahren gegen Dr. Rath mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung von Dr. Rath nach § 153a StPO ein. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass es keine Verurteilung von Dr. Rath und auch keine Strafe gab.

Entgegen anders lautender Presseberichte, war der Tod des kleinen Dominik nicht Gegenstand des Verfahrens. Das Todesermittlungsverfahren im Fall Dominik war von der Staatsanwaltschaft Koblenz bereits im Januar eingestellt worden, ohne dass gegen irgendeinen Arzt ein Verfahren eingeleitet worden war.

Nachfolgend finden Sie die Einlassung, die Dr. Rath bei der Gerichtsverhandlung am ersten Verhandlungstag verlas und deren Veröffentlichung im Internet vom Gericht genehmigt wurde.

Einlassung von Herrn Dr. Matthias Rath im Rahmen der Gerichtsverhandlung am 21. September 2006 beim Amtsgericht Hamburg

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

ich begrüße die Möglichkeit zu einer ausführlichen Stellungnahme zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen im Rahmen dieser Gerichtsverhandlung.

I. Vorbemerkung

Ich habe den Eindruck, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen mich auf einem bestimmten Bild meiner Person und meiner Tätigkeit als Wissenschaftler, Arzt und Unternehmer beruht. Mir ist bewusst, dass ich in der Öffentlichkeit vielfach als Scharlatan und Geschäftemacher dargestellt werde. In diesem Sinne äußerte sich auch der von der Staatsanwaltschaft für dieses Verfahren benannte Sachverständige Dr. Steffen vor einiger Zeit auf einer Pressekonferenz.

Die Frage eines Journalisten, ob man die von mir vertretenen Auffassungen zu den Wirkungen von Vitaminen und Nährstoffen als Scharlatanerie bezeichnen könne, beantwortete er ausdrücklich mit „ja“. Und in den Ermittlungsakten konnte ich lesen, dass ein Beamter des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber der Polizei behauptet hat, ich würde aus rein kommerziellen Interessen handeln.

Ferner habe ich den Akten entnommen, dass die Staatsanwaltschaft mich offenbar als Gesundheitsrisiko einstuft: Die von mir vertretenen medizinischen Auffassungen würden die Gefahr in sich bergen, dass an schweren Erkrankungen, insbesondere an Krebs, leidende Patienten sich mit unseren Vitaminprodukten selbst medikamentieren könnten anstatt einen Arzt oder Apotheker zu konsultieren.

In diesem Zusammenhang spielen offensichtlich auch die Veröffentlichungen um den tragischen Tod des Jungen Dominik Feld eine Rolle. In vielen Medienberichten im Vorfeld dieses Verfahrens, die zum Teil einer Vorverurteilung gleichkamen, wurde wider besseres Wissen der Fall so dargestellt, als gehe es im hiesigen Verfahren um den Tod des kleinen Dominik. Das ist nicht der Fall. Das Todesermittlungsverfahren im Fall Dominik, das nicht gegen mich geführt worden ist, ist von der Staatsanwaltschaft Koblenz Anfang dieses Jahres eingestellt worden.

Gestatten Sie mir dennoch, dass ich zum Fall Dominik Folgendes sage: Das Schicksal des Jungen und sein Sterben haben mich außerordentlich berührt. Ich kann aber sagen, dass ich für den Tod des Jungen keine Verantwortung trage.

Bevor ich mich nun zur Sache einlassen möchte, noch eine Bemerkung an die anwesenden Pressevertreter: Im Vorfeld dieses Verfahrens traten einige von Ihnen mit dem Wunsch nach Interviews an mich heran. Ich habe das abgelehnt, möchte Ihnen aber gerne eine Kopie meiner Einlassung aushändigen und werde diese im Internet veröffentlichen. Wenn das Gericht dies nicht wünscht, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.

II. Zu meiner Person und meinem beruflichen Werdegang

Die Vorwürfe der Anklage treffen mich ganz persönlich, weil es hier nicht nur um abstrakte Rechtsfragen, sondern um mein Lebenswerk geht. Ich habe es mir zur Lebensaufgabe gemacht, durch wissenschaftliche Forschungen über die Zellfunktionen des menschlichen Körpers dazu beizutragen, dass Volkskrankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs auf natürliche Art vorgebeugt werden kann.

Ich möchte zunächst kurz auf meinen Werdegang eingehen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse erläutern, zu denen ich beitragen konnte.

Ich habe in Münster und in Hamburg Medizin studiert und anschließend an der Universitätsklinik in Hamburg und dem Herzzentrum in Berlin als Arzt und Wissenschaftler gearbeitet. Im Rahmen eines Forschungsprojekts der Deutschen Forschungsgemeinschaft habe ich mich zunächst an der hiesigen Universitätsklinik mit den Grundlagen und Ursachen der Herz-Kreislauf-Erkrankung befasst. Das Ergebnis dieser Arbeit über neue Risikofaktoren der koronaren Herzkrankheit wurde von unserer damaligen Forschungsgruppe in einem der weltweit führenden wissenschaftlichen Fachjournale in dieser Disziplin veröffentlicht, der Zeitschrift „Arteriosclerosis“ der American Heart Association (Amerikanische Herzgesellschaft).

1989 nahm ich die Einladung des zweifachen Nobelpreisträgers Prof. Linus Pauling an, an seinem Forschungsinstitut im kalifornischen Palo Alto die Herz-Kreislauf-Forschung aufzubauen. Auch einige meiner dortigen wissenschaftlichen Arbeiten wurden in führenden Fachjournalen wie dem Organ der Nationalen Akademie der Wissenschaften der USA, „Proceedings of the National Academy of Sciences“, veröffentlicht. Nur am Rande sei erwähnt, dass sich im Laufe der gemeinsamen Arbeit mit Professor Pauling eine enge berufliche und persönliche Freundschaft entwickelte und er mich kurz vor seinem Tod bat, sein Lebenswerk im Bereich der Vitaminforschung fortzusetzen.

Überzeugt von der Bedeutung unserer Forschungsergebnisse bemühten wir uns darum, diese Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit mit weltweit tätigen pharmazeutischen Unternehmen weiterzuentwickeln. So hielt ich im Jahr 1991 Vorträge in der Zentrale von Hoffmann-LaRoche in Basel, einem damals führenden Hersteller sowohl von pharmazeutischen Präparaten als auch von Vitaminen.

Die Vertreter des Unternehmens nahmen meine Forschungsergebnisse anerkennend zur Kenntnis, gaben mir aber zu verstehen, dass man sich mit der Herstellung von Vitaminprodukten im Hinblick auf die aufwendig entwickelten Mittel zur Senkung des Cholesterinspiegels nicht selbst Konkurrenz machen wolle. In Anerkennung des wissenschaftlichen Wertes der Forschungen bot man uns die Finanzierung eines Assistenten an, was aber nicht unserer Vorstellung von einer Zusammenarbeit entsprach, wie sie unseres Erachtens erforderlich gewesen wäre.

Erst später wurden mir die Gründe für das fehlende Interesse des Konzerns klar: Sechs Jahre später wurde LaRoche zusammen mit anderen Konzernen in den Vereinigten Staaten und Europa wegen krimineller Preisabsprachen für Vitaminrohstoffe, die seit Beginn der 90er Jahre getroffen worden waren, zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Diese persönliche Erfahrung hat mich in meiner Auffassung bestärkt, dass die pharmazeutische Industrie kein wirkliches Interesse an der näheren Erforschung der Wirkweise von Vitaminen, Mikronährstoffen und anderen Naturstoffen hat.

Der Grund hierfür liegt meines Erachtens auf der Hand. Natürliche Wirkstoffe sind kaum patentierbar, so dass damit keine großen Gewinne zu erzielen sind, jedenfalls nicht die Gewinne, die man mit patentierbaren synthetischen Präparaten erzielen kann. Auf diese Gewinne sind die großen Unternehmen als Kapitalgesellschaften angewiesen. Das darf aber nicht dazu führen, dass alternative Forschungsansätze von vornherein abgeschnitten werden und dass ökonomische Interessen die Verbreitung kostengünstiger und wirksamer Mittel insbesondere zur Prävention von Krankheiten verhindern.

Um trotz der ablehnenden Haltung der Pharmaindustrie die Grundlagenforschung im Bereich wissenschaftlich fundierter Naturheilverfahren fortführen und ausbauen zu können, gründete ich Ende 1992 eine eigenständige Forschungseinrichtung und ein Unternehmen zum Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln. Schon nach wenigen Jahren konnten wir z. B. in einer Untersuchung an Patienten mit koronarer Herzerkrankung feststellen, dass sich mit Hilfe der von uns entwickelten Mikronährstoffprogramme das übliche Fortschreiten der Koronarsklerose aufgehalten und in einigen Fällen sogar wieder rückgängig gemacht werden konnte.

1999 erweiterten wir diese Forschungstätigkeit um ein eigenes Forschungsinstitut und begannen mit umfassender Grundlagenforschung im Bereich der Krebsprävention mit Hilfe von Vitaminen und anderen Mikronährstoffen.

Unser heutiges Forschungsinstitut befindet sich im kalifornischen Santa Clara. Auf einer Fläche von mehr als 1000 Quadratmetern arbeiten dort mehr als 20 Wissenschaftler und andere Mitarbeiter unter Leitung von Dr. Aleksandra Niedzwiecki, einer weltweit renommierten Biochemikerin, die im Verlauf ihrer wissenschaftlichen Karriere eng mit zwei Nobelpreisträgern zusammenarbeitete. Dr. Niedzwiecki hat mehr als 80 wissenschaftliche Publikationen in angesehenen Fachzeitschriften veröffentlicht und hält regelmäßig Vorträge auf internationalen wissenschaftlichen Fachkongressen.

Die anderen promovierten Wissenschaftler unseres Forschungsinstituts sind international anerkannte Biologen, Biochemiker, Molekularbiologen, und Ärzte, die die Ergebnisse der Forschungsarbeiten des Instituts regelmäßig in wissenschaftlichen Fachjournalen veröffentlichen und auf internationalen Fachkongressen vorstellen.

Meine eigenen wissenschaftlichen Publikationen erschienen in anerkannten Fachjournalen, wie dem Wissenschaftsorgan der Amerikanischen Herzgesellschaft, der Akademie der Wissenschaften der USA und anderen wissenschaftlichen Fachorganen. Ich bin Mitglied der Amerikanischen Herzgesellschaft, der New Yorker Akademie der Wissenschaften und anderer internationaler Fachorganisationen. Eine Aufstellung meiner über 80 wissenschaftlichen Publikationen und Beiträge zu wissenschaftlichen Fachkongressen wurde dem Gericht bereits durch meinen Anwalt übergeben.

Die Arbeit unseres Forschungsinstituts sowie die wissenschaftlichen Publikationen sind umfassend und für jedermann zugänglich dokumentiert.

Da wir weder von staatlicher Seite noch von der Industrie Gelder erhalten, wird die Arbeit unseres Instituts ausschließlich von der von mir ins Leben gerufenen Stiftung finanziert, die ihrerseits auf die Gewinne aus dem Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln angewiesen ist.

Innerhalb weniger Jahre hat sich das Dr. Rath Forschungs-Institut in Kalifornien zu einer weltweit führenden Einrichtung im Bereich der Erforschung wissenschaftlich begründeter Naturheilverfahren entwickelt.

III. Schwerpunkt unserer Forschungsarbeit

Schwerpunkt unserer Forschung ist es, die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Gesundheitsbedeutung von Vitaminen zu bestätigen und zu erweitern.

Unter dem Begriff „Zellular Medizin“ haben wir die wissenschaftliche Richtung zusammengefasst, die das naturwissenschaftliche Basiswissen der Biologie im Bezug auf Vitamine und andere natürliche Ko-Faktoren des Zellstoffwechsels im Bereich der Medizin und zum Erhalt der menschlichen Gesundheit zur Anwendung bringt. Die Zellular Medizin, ein Begriff, der auch in diesem Verfahren angesprochen wird, ist also keine esoterische Pseudowissenschaft, sondern das gezielte Bestreben, naturwissenschaftliches Grundlagenwissen aus dem Bereich der Zellbiologie in die Medizin einzuführen und für gesundheitliche Zwecke nutzbar zu machen.

Die Bedeutung von Vitaminen und anderen Mikronährstoffen für den Zellstoffwechsel steht seit fast einem Jahrhundert außer Frage. Zwischen 1928 und 1965 wurden allein neun Nobelpreise für die Entdeckung von Vitaminen und die Erforschung ihrer Schlüsselrolle im Zellstoffwechsel vergeben. Das schwedische Nobelpreiskomitee hat zur Dokumentation dieser Vitamin-bezogenen Nobelpreise eine eigene Internetseite eingerichtet. Allein diese Tatsache widerlegt den von der Staatsanwaltschaft gegen mich erhoben Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit und der Irreführung eindeutig.

Die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts war durch einen regelrechten „Boom“ der Vitaminforschung und ihrer Anwendung im Bereich der Medizin gekennzeichnet. Stellvertretend für zahlreiche medizinische Standardwerke aus dieser Zeit sei hier das fast 500 Seiten umfassende deutschsprachige Standardwerk „Die Vitamine und ihre klinische Anwendung – ein Leitfaden“ erwähnt. Herausgeber waren Prof. Dr. W. Stepp, Direktor der I. Medizinischen Fakultät der Universität München und Prof. Dr. J. Kühnau, der Direktor des physiologisch-chemischen Instituts der Universität Hamburg. Dieser klinische Leitfaden enthält unter anderem eine umfassende Dokumentation der Bedeutung von Vitaminen für das Bindegewebe und für die Stärkung des Immunsystems. Ich stelle dem Gericht gerne ein Exemplar dieses Werkes zur Verfügung, auch um den unhaltbaren Vorwurf der vorsätzlichen Irreführung durch die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit ebensolchen Funktionsbeschreibungen von Vitaminen zu widerlegen.

Es ist meines Erachtens ein unhaltbarer Zustand, dass – im Gegensatz zu den Lehrbüchern der Biologie und Biochemie – die Lehrbücher der klinischen Medizin kaum oder gar keine Information enthalten zur Funktion von Vitaminen und anderen Biokatalysatoren bei der Aufrechterhaltung normaler Zellfunktion, der Vermeidung von Mangelzuständen und Vorbeugung von Krankheiten.

Exemplarisch sei hier folgende Gegenüberstellung angeführt: Während das weltweit führende Lehrbuch der Biochemie des Stanford-Professors Streyer den Zusammenhang von Vitamin C Mangel und der Schädigung der Blutgefäße detailliert dokumentiert, enthält das Lehrbuch „Das Herz – praktische Herz-Kreislauf Medizin“ (Auflage 2003) der Kardiologen Werdan, Zerkowski und Trappe auf 1090 Seiten nur einen einzigen Hinweis auf Vitamine.

Mit unseren wissenschaftlichen Erkenntnissen konnten einige der bislang ungelösten Fragen der Kardiologie beantwortet werden, z.B. warum bekommen wir Herzinfarkte, aber keine Nasen- und Ohreninfarkte? Oder warum bekommen wir Arterienverkalkung, aber keine Venenverkalkung.

Besonders hervorheben auf diesem Gebiet möchte ich eine klinische Placebo-kontrollierte Doppelblind-Studie, die wir mit den von uns entwickelten Mikronährstoff-Kombinationen bei Patienten mit Herzrhythmusstörungen durchführen ließen. Wichtigstes Ergebnis dieser Untersuchung war, dass 74% der Patienten, die lediglich pharmazeutische Präparate (Anti-Arrhythmika) erhalten hatten, auch am Ende des Untersuchungszeitraums noch unter häufigen Herzrhythmusstörungen litten. Dagegen traten bei denjenigen Patienten, die zusätzlich eine von uns entwickelte Mikronährstoff-Kombination eingenommen hatten, in der Hälfte der Fälle keine Herzrhythmusstörungen mehr auf.

Im Übrigen war das Protokoll dieser Studie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt worden, also eben jenem Bundesinstitut, dem der von der Staatsanwaltschaft benannte Gutachter Dr. Steffen vorsteht. Die Ergebnisse dieser Studie sind dem Gutachter Dr. Steffen bereits im Jahr 2004 durch meine Anwälte sogar persönlich bekannt gemacht worden.

Im Bereich der Krebsforschung habe ich bereits vor über einem Jahrzehnt die Entdeckung gemacht, dass sich Krebszellen, die sich bekanntlich mit Hilfe von bindegewebsverdauenden Enzymen (Biokatalysatoren) ausbreiten, auf natürliche Weise blockieren lassen.

Die Untersuchungen an unserem Forschungsinstitut haben diese Entdeckung inzwischen umfassend bestätigt und gezeigt, dass alle bisher getesteten Krebszellarten durch bestimmte Mikronährstoffe an der weiteren Ausbreitung gehindert werden können. Eine besondere Bedeutung spielt dabei die Askorbinsäure (Vitamin C) sowie Polyphenole, eine Stoffgruppe, die aus bestimmten Pflanzen gewonnen wird.

Die Ergebnisse weiterer Forschung zeigten auch, dass Mikronährstoffe auf die für eine Krebserkrankung entscheidenden Zell-Mechanismen einen hemmenden Einfluss haben, nämlich die Vermehrung von Krebszellen, deren Ausbreitung und die Neubildung von Tumor versorgenden Blutgefässen. Auch das Absterben von Tumorzellen wird durch Mikronährstoffe begünstigt.

Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchungen sind inzwischen in mehr als zwei Dutzend Publikationen in internationalen Fachjournalen veröffentlicht. Sie sind auch auf den Internetseiten unseres Forschungsinstituts für jedermann zugänglich dokumentiert.

Mittlerweile sind diese wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der biologischen Krebsbekämpfung auch von Wissenschaftlern international führender Forschungsinstitutionen bestätigt. Darauf werde ich später noch zurückkommen.

IV. Zu den Motiven meiner unternehmerischen Tätigkeit

An dieser Stelle möchte ich etwas zur wirtschaftlichen Seite und den Motiven meiner unternehmerischen Tätigkeit sagen. Mein Handeln ist nicht profitorientiert. Sämtliche Anteile an den Unternehmen hält eine Stiftung. Diese Stiftung verwendet die Gewinne der Unternehmen ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken, insbesondere zur Finanzierung der Forschung und zur gesundheitspolitischen Aufklärungsarbeit. Ich beziehe seit jeher lediglich ein Gehalt, das in etwa dem eines Oberarztes entspricht.

V. Zu den Vorwürfen im Einzelnen

Damit komme ich zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, ich würde Arzneimittel anbieten, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu haben. Sie begründet das damit, dass ich unseren Produkten Heilwirkungen zuschreibe. Die Staatsanwaltschaft muss zwar zugestehen, dass die Produktbeschreibungen selbst keine solchen Zuschreibungen enthalten. Sie meint aber, dass diese Vitaminprodukte durch meine sonstigen Aussagen und Veröffentlichungen zu Arzneimitteln werden.

Wenn diese Argumentation zutreffend wäre, dann würde das Folgendes bedeuten – und darauf zielt dieses Verfahren offensichtlich ab: Ich kann mich entweder zur Wirkung der in unseren Produkten enthaltenen Natursubstanzen nicht mehr wissenschaftlich äußern oder ich muss den Vertrieb unserer Produkte einstellen. Damit aber würde eine wichtige Finanzierungsgrundlage für die weitere Forschung gefährdet. Das kann nicht richtig sein.

Ich sehe mich in mehrfacher Hinsicht in meiner Auffassung bestätigt, dass es sich bei unseren Produkten um Nahrungsergänzungsmittel handelt:

Erstens : Unsere Firmen liegen in den Niederlanden und unterliegen damit niederländischem Recht. In den Niederlanden gibt es eine staatliche Institution, den sog. Keuringsraad, der jede unserer Produktaussagen regelmäßig überprüft und genehmigt. Bei Bedarf kann ich alle Genehmigungen vorlegen.

Zu diesen Produktaussagen muss man Folgendes wissen: Dem niederländischen Recht liegt (wie übrigens auch dem amerikanischen) eine strenge Unterscheidung zwischen den sog. Struktur- und Funktionsbeschreibungen der Inhaltsstoffe einerseits und therapeutischen Aussagen bezüglich der Wirkung eines Produkts andererseits zugrunde.

Struktur- und Funktionsbeschreibungen bezeichnen die Auswirkungen eines Lebensmittels bzw. Nahrungsergänzungsmittels auf die Körperfunktionen und das körperliche Wohlbefinden. Die therapeutischen Aussagen beschreiben dagegen die zielgerichtete Einwirkung auf einen Krankheitszustand.

Bei Lebensmitteln sind diese Struktur- und Funktionsbeschreibungen zulässig, nicht aber therapeutische Aussagen. Wenn also der Keuringsraad unsere Produktaussagen genehmigt, dann bedeutet das, dass er die Produkte als Lebensmittel ansieht. Es ist mir nicht einsichtig, warum ein Produkt, das in den Niederlanden als Lebensmittel angesehen wird, diesseits der Grenze, in Deutschland, ein Arzneimittel sein soll.

Zweitens: Wie Sie wissen, hat in den Jahren 2002 und 2003 die Berliner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt und ähnliche Vorwürfe wie die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen mich erhoben. Angeblich hätte ich Arzneimittel ohne die erforderliche Genehmigung in Verkehr gebracht und irreführend beworben. Wie Sie ebenfalls wissen, hat sich das Amtsgericht Tiergarten in Berlin diese Auffassung nicht zu eigen gemacht.

Vielmehr hat es unter Berufung auf den Bundesgerichtshof entschieden, dass es sich bei unseren Produkten nach der maßgeblichen Verkehrsauffassung um Nahrungsergänzungsmittel und damit um Lebensmittel handelt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel durchgeführt und andere anhängige Verfahren sind mit genau dieser Begründung eingestellt worden.

Drittens: Sogar der von der Staatsanwaltschaft als Sachverständiger bemühte Dr. Steffen, Direktor am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, hat in diesem Verfahren zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei unseren Vitaminprodukten nicht um Arzneimittel handelt.

Auch der Vorwurf irreführender Werbung trifft auf mich nicht zu. Wie Sie ebenfalls wissen, hat mich das Amtsgericht Tiergarten in dem schon angesprochenen Verfahren nicht wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt, sondern lediglich einzelne produktbezogene Aussagen, die seinerzeit verwendet wurden, beanstandet. Der Amtsrichter hat aber in seinem Urteil maßgeblich berücksichtigt, dass ich noch während des laufenden Hauptverfahrens die Aussagen, die seines Erachtens lebensmittelrechtlich nicht zulässig waren, verändert und der Rechtsauffassung des Gerichts angepasst habe.

Zu den Produkten, die Gegenstand des damaligen Verfahrens waren, gehörten auch zwei Produkte, die jetzt erneut zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden, nämlich „Relavit“, das damals „Relacor“ hieß, und das Produkt ImmunoCell.

Die früheren Produktbeschreibungen wurden im Zuge des Verfahrens vor dem Amtsgericht Tiergarten geändert. In diese Änderung wurde Herr Dr. Steffen, der das damalige Strafverfahren durch eine private Strafanzeige in Gang gebracht hatte und der von der Staatsanwaltschaft als Sachverständiger benannt worden war, mit einbezogen. Der Amtsrichter fragte ihn, ob die geänderten Beschreibungen in Ordnung seien. Das bejahte Herr Dr. Steffen.

Das Amtsgericht hat diese Umstände auch in seinem Urteil zum Ausdruck gebracht, worin es wörtlich heißt:

„Aus dem Umstand, dass der Angeklagte unter dem Eindruck des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens seine Werbeaussagen nunmehr bereinigt hat, darf auch geschlossen werden, dass nicht aus rechtsfeindlicher Gesinnung heraus gehandelt worden ist.“

VI. Wissenschaftliche Bestätigung unserer Arbeit
durch führende Forschungsinstitute

Auch der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ich würde behaupten, unsere Vitaminprodukte wären in der Lage, Krebserkrankungen sicher zu heilen, ist falsch. Ich behaupte lediglich, dies aber sehr entschieden, dass bestimmte natürliche Wirkstoffe, wie sie in unseren Vitaminprodukten, aber auch in einer Vielzahl anderer Produkte enthalten sind, grundsätzlich in der Lage sind, das Wachstum von Krebszellen zu hemmen und Krebszellen abzutöten. Ich beschreibe hierbei lediglich Wirkmechanismen, die inzwischen auch von anderen führenden Forschungsinstituten bestätigt wurden.

Bezüglich der Abtötung von Krebszellen sei hier auf eine Veröffentlichung einer Forschergruppe um Dr. Mark Levine von den National Instituts of Health (NIH), dem größten Forschungsinstitut der Welt, verwiesen. Diese im September 2005 in den Proceedings der National Academy of Sciences veröffentlichte Arbeit bestätigte, dass hochdosiertes Vitamin C gezielt Krebszellen abtötet. Diese Studie wurde dem Gericht bereits von meinen Verteidigern übergeben.

Des weiteren verweise ich auf die Studien der Forschungsgruppe um Prof. Dr. Mayr am Institut für Biochemie und Molekularbiologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.

Die Forschergruppe trat im Februar letzten Jahres mit der Mitteilung an die Öffentlichkeit, dass sie den tumorhemmenden Wirkmechanismus bestimmter pflanzlicher Substanzen, wie sie u.a. in grünem Tee enthalten sind, entschlüsselt habe. Die Beschreibungen dieses Wirkmechanismus durch Prof. Dr. Mayr entsprechen exakt unseren Beobachtungen, die wir in zahlreichen Fachartikeln und Beiträgen veröffentlicht haben – eine Tatsache, die mir im Strafbefehl zum Vorwurf gemacht wird.

So wirft mir die Staatsanwaltschaft beispielsweise folgende Äußerung als irreführend vor:

„Unsere Forschungen haben gezeigt, dass eine Kombination aus Vitamin C und den natürlichen Aminosäuren Lysin, Prolin sowie […] aus grünem Tee die Invasion von Krebszellen aufhalten kann.“

In der angesprochenen Pressemitteilung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf heißt es nun, dass eine Reihe pflanzlicher Substanzen, sog. Polyphenole, schon in äußerst geringer Konzentration in Tumorzellen bestimmte Enzyme und damit die Ausbreitung von Krebszellen hemmen. Als solche Polyphenole werden beispielhaft die Grünteesubstanzen ECG und EGCG genannt. Diese gehören zu den Schlüsselsubstanzen, die Gegenstand unserer jahrelangen Forschung sind.

Die Äußerungen, die mir die Staatsanwaltschaft zur Last legt, sind mit den Äußerungen der Forschergruppe der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf identisch. Damit ist der gegen mich erhobene Vorwurf der Irreführung entkräftet.

Um auch das noch einmal klar zu stellen: Eine sichere Heilung bei Krebserkrankungen habe ich nie versprochen. Unsere wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen beschreiben – ebenso wie die Forschungsgruppe um Prof. Mayr – lediglich die hemmende Wirkung von Mikronährstoffen auf die Ausbreitung von Krebszellen.

VII. Schlussbemerkung

Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Als Arzt und Wissenschaftler sehe ich es als meine Lebensaufgabe an, dem naturwissenschaftlich begründeten Wissen über die Gesundheitsbedeutung von Vitaminen im Bereich der Medizin umfassend Anerkennung zu verschaffen.

Ich bin überzeugt, dass ein Wissen, das bereits vor Jahrzehnten in die klinische Medizin Eingang gefunden hatte, auch in Zukunft vielen Menschen helfen kann. Ich kämpfe darum, unsere Forschung in diesem Bereich fortsetzen zu können und unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse weiter verbreiten zu dürfen.