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Hamburger Gericht stellt Verfahren gegen Dr. Rath ein

Am Montag, den 9. Oktober 2006, fand vor dem Amtsgericht Hamburg ein Verfahren seinen Abschluss, in dem Dr. Rath angebliche Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Arzneimittelgesetz vorgeworfen worden waren. Im Kern ging es um die Internetdarstellungen der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse Dr. Raths und der von der Dr. Rath Health Programs B.V. vertriebenen Zell-Vitalstoff-Produkte.

Nach zwei Verhandlungstagen stellte das Amtsgericht Hamburg das Verfahren gegen Dr. Rath mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung von Dr. Rath nach § 153a StPO ein. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass es keine Verurteilung von Dr. Rath und auch keine Strafe gab. Dies wurde in einigen Medien unzutreffend anders dargestellt.

Mit der Einstellung des Verfahrens trug das Gericht dem Umstand Rechnung, dass Dr. Rath noch während des Verfahrens eine klare Trennung der Darstellung seiner Forschungsergebnisse einerseits und der Darstellung der Zell-Vitalstoff-Produkte andererseits veranlasst hatte. Außerdem erklärte sich Herr Dr. Rath mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von 33.000,00 € an die Stiftung “Das behinderte Kind“ einverstanden. Diese Zahlung ist weder Strafe noch Buße, sondern lediglich eine Auflage und Teil einer einvernehmlichen Einigung zwischen Staatsanwaltschaft, Dr. Rath und dem Gericht.

Im Laufe des Verfahrens wurde Professor Mayr vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf angehört, der dort die Tumor hemmende Wirkung von natürlichen Substanzen wie Polyphenolen erforscht. Die Anhörung von Professor Mayr bestätigte die Seriosität der wissenschaftlichen Arbeit des Forschungsinstituts von Dr. Rath ebenso wie dessen Auffassung, dass die Pharmaindustrie solche Forschungen nicht fördere, weil Natursubstanzen nicht patentierbar seien.

In seiner mündlichen Begründung der Einstellung hob der Richter hervor, dass die Forschungen von Dr. Rath nach Beurteilung des Gerichts keine Scharlatanerie sind, sondern er im Gegenteil „wohl eine Vorreiterrolle“ bei der Erforschung alternativer Wege der Krebsbekämpfung hat. Der Richter bezeichnete das Handeln Dr. Raths in diesem Zusammenhang ausdrücklich als “ehrenwert“.

Die Einstellung des Verfahrens erfolgte einvernehmlich und ist unanfechtbar.
Dr. jur. Krüger

 

Mehr zum Thema:

Einlassung von Dr. Matthias Rath im Rahmen der Gerichtsverhandlung am 21. September 2006 beim Amtsgericht in Hamburg

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