Die Eltern einer jungen Frau, die nach der Verabreichung einer COVID-Impfung von AstraZeneca starb, haben den britischen National Health Service (NHS) beschuldigt, bekannte Sicherheitswarnungen zu dem Impfstoff nicht weitergegeben zu haben.
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Bezeichnend war die Kehrtwende, mit der der britisch-schwedische Pharmakonzern AstraZeneca in Gerichtsdokumenten unlängst zugab, dass sein COVID-19-Impfstoff tödliche Blutgerinnsel verursachen kann. Denn zuvor wurden solche Zusammenhänge noch vehement von ihm bestritten. Zustande kam dieser Schritt als Reaktion auf eine Sammelklage, die derzeit vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs anhängig ist. Sie wurde eingereicht, weil in Folge der Injektionen zunehmend schwere Verletzungen und Todesfälle auftraten. Die Kläger machen deswegen erheblichen Schadenersatz gegenüber dem Unternehmen geltend. Dessen Impfstoff wurde in Zusammenarbeit mit der britischen Universität Oxford entwickelt und vom Serum Institute of India hergestellt. Auch in Italien, Deutschland und anderen Ländern wurden gegen das Unternehmen ähnliche Klagen erhoben.
In Abkehr von seiner bisherigen Haltung hat AstraZeneca ausdrücklich eingeräumt, dass sein Impfstoff zu Thrombose mit Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) führen kann, einer Erkrankung, die durch Blutgerinnung und niedrige Blutplättchenwerte gekennzeichnet ist. Dieses in Gerichtsdokumenten enthaltene Eingeständnis steht im Gegensatz zu den früheren Behauptungen des Unternehmens, die einen direkten Zusammenhang mit dem Syndrom bestreiten. In mehr als fünfzig Fällen, die beim britischen High Court eingereicht wurden, fordern die Kläger und betroffenen Familien Schadenersatz in Höhe von bis zu 100 Millionen Pfund. Einige Beobachter vermuten, dass die endgültige Entschädigungssumme sogar bis zu 255 Millionen Pfund betragen könnte.
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