Im Bestreben, Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden, beantragt Bayer beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten erneut, die Anklagen zu begrenzen, welche geltend machen, dass das glyphosatbasierte Unkrautvernichtungsmittel Roundup Krebs verursache.
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Bayer argumentiert, dass das Bundesrecht der Vereinigten Staaten Klagen auf Ebene der Bundesstaaten wegen unterlassener Warnung ausschließt, da die Umweltschutzbehörde des Landes (EPA) angeblich kein Krebsrisiko durch Glyphosat festgestellt hat und keinen solchen Warnhinweis auf dem Unkrautvernichter vorschreibt. Bereits im Jahr 2022 hatte das Unternehmen versucht, diesen juristischen Weg zu beschreiten, wurde aber abgewiesen. Beobachter glauben jedoch, dass eine neuerliche Aufteilung zwischen Bundesberufungsgerichten nun die Chancen erhöhen könnte, dass sich der Oberste Gerichtshof der USA mit dem Fall befasst.
Die jüngste Bittschrift geht auf einen Fall aus dem Jahr 2023 zurück, in dem eine Jury in Missouri dem Kläger John Durnell 1,25 Millionen Dollar zusprach. Bayer sieht sich im Zusammenhang mit Roundup mit einer anhaltenden Klagewelle und den damit verbundenen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Anhängig sind etwa 67 000 Klagen. Für künftige Rechtskosten hat der Konzern Berichten zufolge 5,9 Milliarden Dollar zurückgestellt. Rund 10 Milliarden Dollar hat das Unternehmen bereits für die Beilegung ähnlicher Klagen ausgegeben. Erst kürzlich ging für ihn in Georgia ein Verfahren im Umfang von 2,1 Milliarden Dollar verloren. Bezeichnend ist außerdem der Absturz der Bayer-Aktie. Seit der katastrophalen, 63 Milliarden US-Dollar teuren Übernahme von Monsanto – dem ursprünglichen Hersteller von Roundup – im Jahr 2018 brach der Wert des Unternehmens um über 70 Prozent ein.
Mehr über die Komplizenschaft Bayers bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Zweiten Weltkriegs erfahren Sie im Offenen Brief, den Dr. Rath im Juli 2007 in der New York Times veröffentlichte.