

Die Europäische Kommission hat sich unrechtmäßig geweigert, Textnachrichten freizugeben, die Ursula von der Leyen zur Beschaffung des COVID-19-Impfstoffs an den Pfizer-Chef geschickt hatte, entschied das oberste Gericht der EU.
[Quelle: bbc.co.uk]

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Die Textnachrichten von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die 2021 von einem Journalisten angefordert wurden, blieben geheim, ungeachtet der Tatsache, dass Pfizer im selben Jahr umfangreiche COVID-19-Impfstoffverträge mit der EU abschloss. Die den Beinamen ›Pfizergate‹ tragende Affäre hat das Augenmerk auf die erbärmliche Transparenz der EU-Kommission gelenkt, speziell im Hinblick auf von der Leyens Schlüsselrolle bei den europäischen Bemühungen zur Pandemiebekämpfung.
Die Kontroverse begann, als die Journalistin Matina Stevis von der Leyens private Verhandlungen über den COVID-19-Impfstoff mit dem Vorstandsvorsitzenden von Pfizer, Albert Bourla, aufdeckte, was wiederum den Journalisten Alexander Fanta auf den Plan rief. Obwohl Fanta einen formellen Antrag auf Informationsfreiheit stellte, behauptete die Kommission, die Textnachrichten seien nicht archiviert. Dies warf rechtliche und ethische Fragen darüber auf, ob die SMS-Kommunikation von Regulierungsbehörden in Europa unter die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen fällt.
Das Gericht befand die Erklärungen der Kommission als widersprüchlich und unbegründet. Es kritisierte, dass die Kommission nach den Nachrichten nicht ausreichend gesucht habe bzw. geklärt habe, ob diese gelöscht worden waren. Hierbei hob das Gericht hervor, dass die Kommission verpflichtet sei, Auskunft über den Verbleib der Nachrichten zu erteilen, sofern Fragen zu deren Existenz gestellt würden. Das Urteil wirft einen dunklen Schatten auf von der Leyens Führung, derweil sich die sogenannte Kommission nun mit ernsthaften Bedenken wegen ihres Versagens, transparent zu arbeiten, konfrontiert sieht.
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