

Kürzlich hat die Europäische Kommission die Lockerung GVO-Gesetze vorgeschlagen und bestimmte Gen-Pflanzen von den strengen Vorschriften in der EU auszunehmen. So entfiele beispielsweise die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Pflanzen als GVO.
[Quelle: non-gmoreport.com]

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Auf Vorschlag der Europäischen Kommission würden bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen, die mit sogenannten »neuen Genom-Technologien« wie CRISPR/Cas9 erzeugt wurden, von der Kennzeichnungspflicht als GVO ausgenommen werden. Entsprechend würden viele dieser Pflanzen künftig nicht mehr den Vorschriften für Gesundheits- und Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit unterliegen.
Kritiker warnen jedoch, dass der Vorschlag eine folgenreiche Kapitulation vor der Lobbyarbeit der Biotech-Industrie durch Unternehmen wie Bayer, Corteva und BASF darstellt. Sie weisen darauf hin, dass unabhängige Studien gezeigt haben, dass die Genmanipulation zu unbeabsichtigten Mutationen mit unvorhersehbaren Folgen führen kann. Daher seien Behauptungen über Sicherheit und Nachhaltigkeit irreführend. Die Gegner betonen außerdem, dass eine Deregulierung den Verbrauchern die Möglichkeit nehmen würde, zu wissen, ob sie GVO konsumieren, und den Landwirten die Möglichkeit, Kontaminationen zu verhindern, was sowohl die Souveränität in puncto Saatgut als auch die Zukunft des ökologischen Landbaus in Europa überhaupt untergraben könnte.
In den EU-Mitgliedstaaten wächst bereits Widerstand gegen den Plan. Schon der vormalige deutsche Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte Zweifel daran geäußert, dass der Vorschlag das sogenannte ›Vorsorgeprinzip‹ der EU respektiert, während der österreichische Landwirtschaftsminister ihn rundweg abgelehnt und versprach, den GVO-freien Status Österreichs beizubehalten. Das Ergebnis wird nicht nur über die künftige Regulierung gentechnisch veränderter Pflanzen in Europa entscheiden, sondern auch über die Existenzfähigkeit der ökologischen Landwirtschaft auf dem Kontinent.
Die Schweiz hat unlängst angekündigt, ihr Verbot des Anbaus von GVO um weitere fünf Jahre zu verlängern. Lesen Sie dazu diesen Artikel auf unserer Webseite.