

Macron unterzeichnete dieses Gesetz erst, nachdem der Verfassungsrat Frankreichs dessen umstrittenste Klausel für ungültig erklärt hatte: die mögliche Wiedereinführung des Pestizids Acetamiprid. Das Gericht befand, dass die erneute Zulassung der giftigen Substanz gegen die französische Umweltcharta verstoßen würde, die das Recht auf eine gesunde Umwelt garantiert. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit Risiken für die menschliche Gesundheit und die Artenvielfalt, insbesondere für Bestäuber und Vögel.
Beim Zustandekommen dieses Ergebnisses spielte die öffentliche Gegenreaktion eine wichtige Rolle. Auslösend war eine von Studenten initiierte Petition gegen die Wiedereinführung des Pestizids, die mehr als 2,1 Millionen Unterschriften sammelte – eine beispiellose Zahl, die imstande war, eine symbolische Parlamentsdebatte auszulösen.
Weitere Informationen zu der Petition, die zur Aufrechterhaltung des Verbots von Acetamiprid in Frankreich geführt hat, finden Sie in diesem Artikel auf unserer Webseite.