

Die Europäische Kommission hat vier gentechnisch veränderte Kulturpflanzen für den Einsatz in der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie zugelassen. Dabei handelt es sich um zwei gentechnisch veränderte Baumwollsorten sowie je eine Sorte Mais und Sojabohnen.
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Dieser wenig erfreulichen Entwicklung zum Trotz bleibt den EU-Mitgliedstaaten das Recht, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon zu verbieten. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus diesem Jahr hervor, wonach die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO ohne Angabe konkreter Gründe verbieten dürfen, sofern der Rechteinhaber keine Einwände erhebt. Der EuGH entschied, dass solche Verbote verhältnismäßig, nichtdiskriminierend und mit dem EU-Recht vereinbar sind.
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